Mitglied in der Schleswig-Holsteinischen Juristischen Gesellschaft können alle Jurstinnen und Juristen werden, die aufgrund ihrer Ausbildung, beruflichen Tätigkeit oder auf andere Weise eine besondere Verbindung zu Schleswig-Holstein haben. Daneben sind aber auch andere Personen oder Vereinigungen eingeladen, als ordentliche oder fördernde Mitglieder dem Verein beizutreten, soweit sie besonders an den Staats- und Rechtswissenschaften interessiert sind.
Der Beitrag ordentlicher Mitglieder beläuft sich auf 60,- € jährlich. Vor Vollendung des 40. Lebensjahres beträgt der Mitgliedschaftsbeitrag 30,- €. Juristische Personen oder Personenvereinigungen zahlen 250,- € im Jahr. Mit fördernden Mitgliedern wird eine individuelle Vereinbarung getroffen.
Flyer (pdf, 477kb)
Aufnahmeantrag (pdf, 190kb)
Datenschutzerklärung Mitgliedschaft (pdf, 310kb)