Einladung
zur Vortragsveranstaltung
am Montag, 12. Dezember 2016, 18.00 Uhr,
im Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtages,
Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel
„Gefährdungen des Rechts“
Referent: Prof. Dr. Dres. h. c. Paul Kirchhof
Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D.
Zur nächsten Vortragsveranstaltung der Schleswig-Holsteinischen Juristischen Gesellschaft im Jahre 2016 möchte ich Sie im Namen des Vorstandes herzlich einladen!
Referieren zum Thema „Gefährdungen des Rechts“ wird am Montag, dem 12. Dezember 2016, der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dres. h. c. Paul Kirchhof.
„Die Bereitschaft zum inneren Frieden ist die Grundlage von Rechtsstaat und Demokratie überhaupt. … Wir haben diese Selbstverständlichkeiten des inneren Friedens uns zu Eigen gemacht, und wir dürfen stolz darauf sein, dass wir diesen Frieden haben. Aber wir erleben auch, dass der Respekt vor dem Recht, also der Verbindlichkeit der vom Parlament allgemein beschlossenen Regeln, für jedermann in Grenzbereichen verloren zu gehen scheint.“
… so antwortete Prof. Dr. Kirchhof 2002 in einem Radiointerview auf die Frage, wie es in unserem Lande mit der Bereitschaft zum inneren Frieden stehe und wodurch diese gefährdet sein könne.
Diese Frage nach der Bereitschaft zum Frieden, nach dem Verlust der auf Respekt und Anerkennung gründenden Autorität des Rechts ist von besorgniserregender Aktualität. Prof. Dr. Kirchhof wird die unterschiedlichen Gefährdungslagen (innere Sicherheit, Flüchtlinge, Europäische Union, Steuerrecht, die Gestaltung des Strafverfahrens) analysieren und Wege aufzeigen, wie dort das Recht und damit der innere Friede wieder gestärkt werden kann.
Prof. Dr. Paul Kirchhof ist 1943 in Osnabrück geboren. Sein Jurastudium absolvierte er an den Universitäten Freiburg und München.
Von 1975 bis 1985 lehrte er Öffentliches Recht an den Universitäten Münster und Heidelberg und war jeweils Direktor der Institute für (Finanz- und) Steuerrecht der beiden Universitäten.
1987 wurde er zum Richter des BVerfG ernannt. Sein Dezernat umfasste das Finanzverfassungs- und Haushaltsrecht, das Abgaben- und Steuerrecht sowie die Verfahren, bei denen die Auslegung von Völker- und Europarecht von erheblicher Bedeutung ist. Als Berichterstatter wirkte er an zahlreichen Grundsatzentscheidungen mit, unter anderem am „Maastricht-Urteil“ und an der „Euro-Entscheidung“. Darüber hinaus bereitete er eine Reihe von Entscheidungen mit Bezug zum Steuer- und Finanzverfassungsrecht vor, wie etwa zur Verfassungswidrigkeit der Vermögensteuer, zum Existenzminimum für Kinder sowie zum Länderfinanzausgleich.
Seit seinem Ausscheiden aus dem BVerfG ist Prof. Dr. Kirchhof weiterhin als Professor an der Universität Heidelberg tätig und leitete bis 2011 die dort ansässige, von ihm gegründete Forschungsgruppe Bundessteuergesetzbuch.
Von 2013 bis 2015 war er Präsident der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, der er seit 2000 als Mitglied angehörte.
Prof. Dr. Paul Kirchhof ist vielfach ausgezeichnet worden, unter anderem im Jahr 1999 mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband sowie im Jahr 2006 mit der Ehrendoktorwürde der Universität Osnabrück, seiner Heimatstadt.
Die Schleswig-Holsteinische Juristische Gesellschaft und auch der Referent würden sich über viele Zuhörerinnen und Zuhörer freuen. Falls Sie Zeit und Interesse haben, melden Sie sich bitte an bei Frau Dr. Anika Luch, E-Mail: geschaeftsstelle@shjg.de.
Uta Fölster, Vizepräsidentin SHJG