„Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der Kirche:
Soll der Staat sich beteiligen?“
mit
Dr. Thomas Veen
Präsident des Landgerichts Osnabrück
Mitglied des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes
am
Mittwoch, den 12. März 2025, 18:00 Uhr
im
Schwurgerichtssaal (Raum 232) des Landgerichts Kiel
Schützenwall 31-35, 24114 Kiel
Fälle sexuellen Missbrauchs in der Kirche in Deutschland sind seit Jahrzehnten bekannt, aber erst seit den Anfang 2010er Jahren Gegenstand zunehmend intensiver Aufarbeitung. Sowohl die Deutsche Bischofskonferenz als auch die EKD haben mittlerweile Vereinbarungen mit der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Missbrauchs geschlossen, die regeln, dass die Bundesländer unabhängige Expertinnen und Experten benennen, die in regionalen Aufarbeitungsgremien mitarbeiten. Der Vortrag gibt einen Überblick über die Entwicklung und den aktuellen Stand der Aufarbeitungsbemühungen in beiden Kirchen, diskutiert Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Beteiligung und versucht eine Einordung des Status Quo. Der Referent ist für die Länder Bremen und Niedersachsen Mitglied der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch der Bistümer Hamburg, Hildesheim und Osnabrück.
Wir würden uns über Ihre Teilnahme sehr freuen.
Laden Sie gern auch noch weitere Interessierte zum Zuhören, Diskutieren und anschließendem Austausch bei einem kleinen Imbiss ein.
Falls Sie Zeit und Interesse haben, bitte ich um Anmeldungbis zum 05. März 2025 unter der E-Mail Adresse geschaeftsstelle@shjg.de.